2. Ein weiteres Ziel des Instituts ist die Anerkennung der italienischen Rechtssprache als internationale Sprache des romanistischen Rechtssystems. Die italienische Sprache hat sich seit langem als wissenschaftliche Fachsprache in einem speziellen wissenschaftlichen Bereich etabliert – dem römischen Recht, das über nationale Grenzen hinaus eine grundlegende Disziplin für die juristische Ausbildung darstellt. Die Erforschung des römischen Rechts als historisch-rechtliches Fach an Universitäten in verschiedenen Ländern Europas und weltweit setzt fundierte Kenntnisse der italienischen Sprache voraus.