Forschung

1. Die erste Zielsetzung des Instituts besteht darin, die italienische Rechtssprache aufzuwerten, zu fördern und zu erforschen:

  • In der Gesetzgebung:
    • auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene
    • in der Europäischen Union
    • im istrischen Raum
    • in der Gesetzgebung des Heiligen Stuhls
    • in der Gesetzgebung San Marinos
    • in internationalen Normen, wie beispielsweise in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
  • In Nachschlagewerken:
    • juristische Wörterbücher
    • Fachaufsätze, Werke und wissenschaftliche Studien
    • Handbücher, Leitfäden, Verzeichnisse und Anleitungen zur institutionellen Sprache oder zur Gesetzesredaktion
    • juristische Fachzeitschriften in italienischer Sprache
    • Online-Ressourcen
  • In der Vertiefung linguistischer Aspekte:
    • die sprachliche Dimension des Rechts und die rechtliche Dimension der Sprache
    • Sammlungen von Modellen und Leitfäden
    • deontische Logik und Philosophie der Rechtssprache
  • In der Erforschung der Geschichte der italienischen Rechtssprache:
    • im Tessin, in Graubünden und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    • in Italien
Pergamentrolle
Notarielle Urkunde aus dem Jahr 960, bekannt als Placito Capuano, das erste offizielle Dokument in der italienischen Volkssprache - Staatsbibliothek des Nationalen Monuments von Montecassino

2. Ein weiteres Ziel des Instituts ist die Anerkennung der italienischen Rechtssprache als internationale Sprache des romanistischen Rechtssystems. Die italienische Sprache hat sich seit langem als wissenschaftliche Fachsprache in einem speziellen wissenschaftlichen Bereich etabliert – dem römischen Recht,          das über nationale Grenzen hinaus eine grundlegende Disziplin für die juristische Ausbildung darstellt. Die Erforschung des römischen Rechts als historisch-rechtliches Fach an Universitäten in verschiedenen Ländern Europas und weltweit setzt fundierte Kenntnisse der italienischen Sprache voraus.

Karte von Europa
Grafische Darstellung des Erbes des römischen Rechts - und damit insbesondere der von Kaiser Justinian verfassten Digest - in Europa